Fördermittelbeantragung

Reinhold Weber
Diplom-Wirtschaftsingenieur

Geschäftsführer & Energie-Effizienz-Experte
RW Consulting Group GmbH & Co. KG
Am Sülzenberg 6, 53639 Königswinter
Telefon: 0228-29979690
E-Mail: hallo@energieeffizienzexperte.com

Ich biete Ihnen eine neutrale und unabhängige Beratung im Rahmen der energetischen Sanierung als Ausgangspunkt und zeige Ihnen mögliche Förderungen im Rahmen von Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude und Neubau bei Wohn- und Nichtwohngebäuden auf.

Sie erhalten ein umsetzbares Förderkonzept für die Mittelbeantragung. Dabei sind technische Anforderungen, Konditionen, Fristen für ein sicheres Antragsverfahren zu beachten mit den notwendigen Nachweisen, damit die Gelder dann auch abgerufen werden können.

Für die Energieberatung gibt es vielfältige Angebote und Möglichkeiten:

So fördert das BAFA die Vor-Ort-Beratung, die Energieagentur NRW eine Startberatung und die KfW-Beratung die Inanspruchnahme vergünstigter Kredite und Tilgungszuschüsse.

Geförderte Einzelmaßnahmen können Sie natürlich auch einzeln nutzen, z.B. nur für Dämmen, Fenster austauschen oder die Heizungsanlage sanieren oder austauschen.

Eine exakte energetische Analyse Ihres Gebäudes verschaft ihnen den genauen Blick. Entscheiden sie darauf aufbauend ob Sie einen geförderten Energieeffizienz Standard erreichen und Fördergelder nutzen möchten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden für Privatpersonen und Unternehmen Fördergelder für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung gestellt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Quelle: EVEBI Fa. Envisys GmbH & Co. KG, www.envisys.de, alle Angaben ohne Gewähr!

Reduzierung der Fördersätze in den Energiebertunsprogrammen (EBN, EBW) ab dem 07.08.2024

Quelle: BAFA 07.08.2024
Quelle: BAFA 07.08.2024

Die neue Heizungsförderung 2024

In 2024 erfolgt eine neu strukturierte Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des GEG 2024 bestehend aus einer grundsätzlichen Grundförderung, einem Einkommens-Bonus, einem Klimageschwindigkeits-Bonus sowie einem Effizienz-Bonus. Förderanträge laufen zukünfig über die KfW und können vorraussichtlich nach dem 27.02.2024 wieder beantragt werden. Aktuell gibt es dazu eine Übergangsregelung, die bis zum 30.08.2024 Gültigkeit hat.

Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude läuft wieder an

Was ist neu in 2024

Quelle: BAFA
Quelle: EVEBI Fa. Envisys GmbH & Co. KG, www.envisys.de, alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: EVEBI Fa. Envisys GmbH&Co. KG, www.envisys.de, alle Angaben ohne Gewähr!

Fragen & Antworten

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude  oder das Energetische Konzept für Nichtwohngebäude Modul 2: DIN V 18599 werden grundsätzlich gefördert. Hierzu kann der Energie-Effizienz-Experte für Sie mit Vollmacht die Förderung beantragen. Mit dem Projekt kann auch vor der Förderzusage begonnen werden, wenn im Vertrag darauf Bezug genommen wird.

Im Falle von Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsanlage) müssen diese zuerst beantragt werden, bevor ein Gewerk durch den Auftraggeber vergeben wird, damit ein Fördergeldanspruch besteht.

Bei Wohngebäuden wird die Fachplanung und Baubegleitung für die Umsetzung einer Einzelmaßnahme mit 50% der Kosten des Energie-Effizienz-Experten bis maximal 5.000€ brutto gefördert.

Bei Nichtwohngebäuden gilt dies analog für die Fachplanung und Baubegleitung, jedoch hängt die Höhe der Fördersumme von der Nettogrundfläche des Sanierungsobjektes ab.

  • Anlagentechnik (Außer Heizung) z.B. Raumkühlung, Lichtanlage, effizientes Smart Home für Wohngebäude
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung z.B. Heizungstechnik, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen etc. zusätzlich mit 5 % bei Verwendung von Wasser, Erdreich oder Abwasser möglich.
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Außenwände dämmen, Dachfläche, Fenster und Außentüren usw.
  • Heizungsoptimierung, hier gibt es den iSFP Bonus von 5 %. Der mit dem individuellen Sanierungsfahrplan gefördert werden kann.

Grundätzlich können Sie die Kosten für Maßnahmen der energetischen Sanierung von der Steuer absetzen. Sie müssen sich jedoch entscheiden ob Sie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder die Nutzung von Fördergeldern der BAFA nutzen möchten. Dazu sprechen Sie bitte im Detail mit Ihren Steuerberater, denn was sich besser rechnet hängt von Ihrem ganz persönlichen Einkommen ab.